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Teilnahme am Straßenverkehr

Straßenverkehr und Lebensalter

Ältere Menschen begegnen auf der Straße vielen Gefahren, sei es, dass sie als Fußgänger, Autofahrer oder auf andere Weise am Straßenverkehr beteiligt sind. Entsprechend hoch ist auch das Unfallgeschehen mit Beteiligung von älteren Personen.

Die Gründe liegen einerseits im stetig wachsenden Verkehrsaufkommen sowie in der Personengruppe selber, die oft Mühe bekundet, mit der Gefahrensituation im Straßenverkehr fertig zu werden.

76-jähriger verursachte zwei Verkehrsunfälle auf einer Bundesstraße

Der 76-jährige Rentner befuhr mit seinem BMW die Bundesstraße in nördliche Richtung. Hierbei übersah er offensichtlich einen Radfahrer, den er anfuhr. Der 22-jährige Radfahrer stürzte, verletzte sich und musste später in die Klinik nach Düsseldorf verbracht werden. Der BMW-Fahrer setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort. 30 Minuten später fuhr der Rentner die Strecke in entgegen gesetzter Richtung. Jetzt fuhr er auf einen am Straßenrand abgestellten VW auf und verursachte Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. Verletzt wurde hierbei niemand. Im VW befanden sich keine Insassen. Diesen Verkehrsunfall beobachteten zwei Polizeibeamte, die mit der Aufnahme des ersten Unfalls beschäftigt waren.

Zum ersten Verkehrsunfall befragt gab der Rentner an, dass er gemerkt habe, dass er gegen irgendetwas gefahren sei, aber wegen der Sonne nichts gesehen habe. Es besteht der Verdacht, dass der 76-Jährige nicht mehr in der Lage ist ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Deshalb stellten die Beamten seinen Führerschein sicher. Die Fahrtauglichkeit muss jetzt geprüft werden. 

Verhaltenstipps: 

  • Fahren Sie nie mit dem Auto, wenn Sie sich nicht fit fühlen. 
  • Muten Sie sich keine zu langen Fahrstrecken Die Konzentrationsfähigkeit nimmt durch Ermüdungserscheinungen ab. 
  • Lassen Sie sich freiwillig einmal im Jahr auf Fahrtüchtigkeit prüfen. 
  • Nehmen Sie an Sicherheitstrainings für PKW-Fahrer teil. 
  • Bei Fragen zur Verkehrssicherheit wenden Sie sich an den örtlichen Verkehrssicherheitsberater ihrer Polizei. 

Bedenken Sie:     Alkohol und die Einnahme von Medikamenten beeinträchtigen die Teilnahme am Straßenverkehr.

73-jährige Radfahrerin stürzte nach Kollision mit einem PKW schwer

Eine 73-jährige Frau befuhr mit ihrem Fahrrad den linksseitigen Radweg der Schulstraße in südliche Richtung. In Höhe Hausnummer 87 kam es zum Zusammenstoß mit dem PKW eines 33-jährigen Mannes, der aus der dortigen Grundstücksausfahrt nach links auf die Schulstraße abbog. Der junge Mann übersah hierbei die Radfahrerin, die die „falsche“ Radwegseite benutze.

Die 73-jährige Rentnerin zog sich bei dem Sturz so schwere Kopfverletzungen zu, dass Sie in das örtliche Krankenhaus eingeliefert wurde und dort zur stationären Behandlung verblieb. 

Verhaltenstipps: 

  • Benutzen Sie bei Vorhandensein von beidseitigen Radwegen immer den rechten. 
  • Fahren Sie nie ohne Helm. Der schützt bei Unfällen vor gefährlichen Kopfverletzungen. 
  • Halten Sie an Kreuzungen und Einmündungen Blickkontakt zu den Fahrern abbiegender PKWs und LKWs. 
  • Bei Fragen zur Verkehrssicherheit wenden Sie sich an den örtlichen Verkehrssicherheitsberater ihrer Polizei.

Zu Fuß unterwegs

Der tägliche Weg zum Bäcker, zum Einkaufen oder zum Friseur gehört ganz selbstverständlich zu Ihrem Leben. Aus den täglichen Beobachtungen heraus, hier ein paar Tipps, auf die es Ihnen ankommen sollte:

  • Nehmen Sie sich Zeit vor dem Überqueren einer Straße! Konzentrieren Sie sich und beobachten Sie den Verkehr genau.
  • Gehen Sie nur dort über die Straße, wo Sie auch gesehen werden.
  • Nehmen Sie die paar Meter mehr zur Ampel in Kauf! Sicherer können Sie nicht über die Straße kommen.
  • Und bitte: Nur bei grünem Licht für die Fußgänger über die Straße gehen! Auch dann, wenn Sie möglicherweise den Bus verpassen würden.
  • Mit heller Kleidung, oder reflektierenden Gegenständen werden Sie vor allem im Zwielicht und bei Dunkelheit besser gesehen!

Mit dem Fahrrad unterwegs

Ihr Fahrrad sollte immer verkehrssicher sein. Gerade in den letzten Jahren haben sich die Anforderungen sehr verändert. Wer noch ein altes Fahrrad hat, sollte darauf achten, dass die folgenden Gegenstände vorgeschrieben sind:

  • Klingel
  • Hinterradbremse
  • Vorderradbremse
  • Vorne: Scheinwerfer (Frontlicht) und Frontreflektor weiß
  • Hinten: Schlussleuchte (Rücklicht), roter Großflächenreflektor Z
  • gelbe Speichenreflektoren (mindestens zwei je Rad) oder reflektierende Reifen
  • gelbe Pedalrefelktoren

Aus der Polizeipraxis:
Vor lebensgefährlichen Kopfverletzungen schützen Sie sich am besten mit einem Helm. Vergessen Sie bitte nicht, rechtzeitig deutliche Handzeichen zu geben, wenn Sie abbiegen wollen! Dort, wo es Radwege gibt, nutzen Sie sie! Das ist viel sicherer, als auf der Straße zu fahren.