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Haustürgeschäfte sind Verträge, bei denen Sie zur Abgabe einer Erklärung veranlasst werden. Beispiele solcher Verträge sind: - Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements
- Verträge über Handwerkerleistungen
- Ratenkauf- oder Ratenlieferungsverträge
Wichtig zu wissen, ist: Bei solchen Haustürgeschäften können Sie als Kunde Ihre Erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen und ohne irgendwelche Verpflichtungen schriftlich widerrufen. Ausnahme: Es handelt sich um ein Bagatellgeschäft bis zu 40,00 Euro. Dennoch lauten unsere Empfehlungen damit Sie sicher gehen: - Lassen Sie sich Zeit!
Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht beeindrucken oder verwirren. - Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben.
Unterschriften sind nie eine "reine Formsache". - Bitten Sie vor einer Unterschrift Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu.
- Achten Sie auf das Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
In der Regel müssen Sie die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht gesondert unterschreiben. - Fordern Sie grundsätzlich eine Kopie oder Durchschrift des Vertrages, auf dem der Name und die Anschrift des Vertragspartners deutlich zu lesbar sind.
- Wenn Sie es sich anders überlegen und vom Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen an den Verkäufer.
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